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Was ist das Wadschib-Opfer?

Es ist die Schlachtung von fünf Tierarten [Schaf, Ziege, Rind, Kamel, Wasserbüffel (Camus)] an den 10., 11. und 12. Tagen sowie in den 11. und 12. Nächten des Monats Dhu l-Hidschdscha mit der Absicht des Gottesdienstes und der Annäherung an Allah.

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Wie lautet das Urteil über das Opfer?

Die Schlachtung eines Opfers ist wadschib (verpflichtend). Denn in einem edlen Hadith heißt es:
Wer die Möglichkeit hat, ein Opfer zu schlachten, es aber nicht tut, der soll sich gewiss nicht unserer Gebetsstätte (d. h. uns) nähern.
In einem anderen edlen Hadith heißt es: „Derjenige wird unsere Fürsprache nicht erlangen.
Das Opfer wird nur durch das Schlachten eines Tieres erbracht, das als Opfertier geeignet ist.

OPFER-LEITFADEN

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Einem freien und ansässigen (nicht reisenden) männlichen und weiblichen Muslim, der so wohlhabend ist, dass die Fitra-Abgabe für ihn zur Pflicht wird, ist das Schlachten eines Opfers wadschib.

Der Nisab des Opfers (das heißt, die Menge an Besitz, die vorhanden sein muss, damit das Opfer wadschib wird):
Es bedeutet, so viel Besitz zu haben, dass die Fitra-Abgabe (Zakat al-Fitr) zur Pflicht wird. Es ist nicht erforderlich, dass dieser Besitz – wie beim Zakat-Nisab – durch Handel vermehrt werden kann oder dass ein Jahr vergangen ist. Wenn jemand am Ende der für das Schlachten bestimmten Tage wohlhabend wird, wird das Schlachten des Opfers sofort wadschib. (Qadihan)

Die für das Opfer bestimmten Tiere sind: Schaf, Ziege, Rind, Wasserbüffel und Kamel. Schafe und Ziegen müssen ein Jahr, Rinder und Wasserbüffel zwei Jahre und Kamele fünf Jahre alt sein. Wenn jedoch ein Lamm so groß ist, dass es nicht von einem einjährigen Schaf zu unterscheiden ist, kann es nach Vollendung von sechs Monaten geopfert werden. (Wahdati) Schafe und Ziegen akzeptieren keine Anteile. Ein Schaf oder eine Ziege gilt als Opfer für eine Person. Ein Rind, ein Wasserbüffel oder ein Kamel kann für sieben Personen geopfert werden. Das heißt, sieben Personen können gemeinsam ein Rind oder ein Kamel opfern. Die Anzahl der Partner kann ungerade, gerade oder weniger als sieben sein. (al-Hindiyya)

1) Das Opfertier vor den Opfertagen zu kaufen und zu füttern.
2) Es mit Respekt zum Schlachtort zu führen.
3) Es selbst zu schlachten, wenn man dazu in der Lage ist.
4) Wenn man es nicht selbst schlachten kann, eine fachkundige Person zu beauftragen und bei der Schlachtung persönlich anwesend zu sein.
Unser Herr, der Stolz der Welt (s.a.v.), sagte: „O Fatima, steh auf und bezeuge die Schlachtung deines Opfers. Denn sobald der erste Tropfen seines Blutes den Boden berührt, werden dir all deine Sünden vergeben und verziehen.