- Kurban- und Festtags-Leitfaden
Das Gebet nach der Kurban-Schlachtung
Nachdem der Besitzer des Kurban es geschlachtet oder jemanden damit beauftragt hat;
„Wenn ihr euer Kurban schlachtet, legt das Messer in eurer Hand ab. Betet dann zwei Rak’ah. Welcher Muslim auch immer diese zwei Rak’ah betet und Allahu Ta’ala um etwas bittet, dem wird Allahu Ta’ala gewiss geben, was er erbittet.“
Es ist Mustahabb, diesem edlen Hadith folgend, ein Gebet von zwei Rak’ah zu verrichten.
In der ersten Rak’ah des Gebets wird nach der Fatiha die Sura Al-Kawthar („Inna a’tayna..“) gelesen und in der zweiten Rak’ah die Sura Al-Ikhlas („Qul huwallahu ahad..“).
Nach diesem Gebet;

„Allâhümme hâze’l-kebşu, (ev hâze’l-bakaru, ev hâze’l-ma’zü) minke ve leke ve ileyke. Fetekabbel minnî bilutfike ve keramike kemâ tekabbelte min İbrâhîme Halîlike ve İsmâîle Zebîhıke ve Muhammedin Habîbike bifazlike ve cûdike ve keramike Yâ Ekrame’l-Ekramin“
Wird dieses Bittgebet (Du’a) gesprochen und für religiöse und weltliche Bedürfnisse gebetet. (Ziyâ-i Ma’nevî)
Verteilung des Kurban-Fleisches
Es ist Mustahabb, das Kurban-Fleisch in drei Teile aufzuteilen.
1) Ein Drittel wird als Sadaqah gegeben.
2) Ein Drittel wird Verwandten und Freunden als Geschenk oder Festmahl gegeben.
3) Ein Drittel speist die Familie und Kinder, für deren Unterhalt man verantwortlich ist. (Bedâyi)
Es ist zulässig (Mubah), einen Teil des Kurban-Fleisches zu verschenken oder es komplett zu spenden. Wenn derjenige, der das Kurban schlachtet, bedürftig ist, ist es besser (Afdal) und Mustahabb, dass er sein Kurban seiner Hausgemeinschaft zu essen gibt. (Hindiyye, Bedâyi, Tahtâwî)
Wenn einer der Kurban-Partner stirbt, bevor das Kurban geschlachtet wird, ist das Kurban gültig (Sahih), wenn es mit der Erlaubnis des ältesten seiner Erben geschlachtet wird. (Hindiyye)
Wenn jemand stirbt, bevor er das von ihm gekaufte Kurban schlachten konnte, wird das Kurban zum Erbgut und geht an die Erben über. Wenn die Erben es für sich selbst schlachten, ist es zulässig. (Nazm-i Zendûsî)
Verteilung eines gemeinschaftlich geschlachteten Kurban
Wenn ein Kurban gemeinschaftlich geschlachtet wird, ist es nicht zulässig, das Fleisch nach Schätzung aufzuteilen; es ist erforderlich, es durch Wiegen aufzuteilen.
Aber wenn bei der Aufteilung zusammen mit dem Fleisch auch Teile wie Haut, Füße, Kopf, Leber oder ein Stück von seinem Fett und Pansen in ihren Anteilen enthalten sind, ist eine Aufteilung nach Schätzung zulässig. (Qadi Khan und andere)
Wenn sie alle zusammen das Fleisch kochen und essen, ohne es aufzuteilen, ist es zulässig.
Wenn jemand ein Rind mit der Absicht kauft, es als Kurban für sich, seine Familie und seine erwachsenen Kinder zu schlachten, ist es nicht Bedingung, das Fleisch aufzuteilen.
