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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Tage dauert die Schlachtzeit des Qurban während des Opferfestes?

Nach der hanafitischen Rechtsschule beträgt die Schlachtzeit 3 Tage: der 10., 11. und 12. Tag des Dhu al-Hijjah. Nach der schafiitischen Rechtsschule erstreckt sich dieser Zeitraum auf 4 Tage und schließt auch den 13. Tag mit ein.

Wer ist zur Opferung (Qurban) verpflichtet (wajib)?

Das Opfern ist jedem muslimischen Mann und jeder muslimischen Frau واجب (wajib), die geistig gesund, frei und sesshaft (kein Reisender) sind und über ein Vermögen verfügen, das die Nisab-Grenze erreicht. Personen, die über 80,14 g Gold oder den entsprechenden Gegenwert verfügen – nach Abzug ihrer grundlegenden (asli) und notwendigen Bedürfnisse (Haus, Hausrat, Fortbewegungsmittel, Kleidung, einjähriger Lebensunterhalt) und Schulden –, unterliegen dieser Bestimmung. Wird das Opfertier nicht innerhalb der Zeit geschlachtet, gilt der Gottesdienst nicht als vollzogen, selbst wenn der Wert als Sadaqah gespendet wird.

Welche Tiere können geopfert werden?

Als Opfertiere kommen Schafe, Ziegen, Rinder, Wasserbüffel und Kamele infrage. Schafe und Ziegen müssen mindestens ein Jahr alt sein, Rinder und Büffel zwei Jahre und Kamele fünf Jahre. Wenn ein Lamm groß ist und nicht von einem einjährigen Schaf zu unterscheiden ist, reicht ein Alter von sechs Monaten aus. An einem Rind, Büffel oder Kamel können sich bis zu sieben Personen beteiligen, während Schafe und Ziegen nur im Namen einer einzelnen Person geopfert werden können.

Wie wird die Vollmacht (Wakala) für den Qurban erteilt?

Die Vollmacht für den Qurban kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder über das Internet erteilt werden. Bei einer Online-Vollmacht über eine Institution gilt die Vollmacht rechtlich (fiqh-technisch) ab dem Zeitpunkt der Spende als übertragen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht vor Beginn der Schlachtzeit erteilt wird.

Wie wird das Qurban-Fleisch verteilt?

Nach klassischen Fiqh-Quellen gilt die Aufteilung des Fleisches in drei Teile als empfohlen (mustahabb): Ein Drittel wird als Sadaqah gespendet, ein Drittel an Verwandte und Freunde verschenkt und ein Drittel für die eigene Familie verwendet. Es ist auch zulässig, einen Teil des Fleisches zu verschenken oder das gesamte Fleisch zu spenden. Wenn derjenige, der das Opfer bringt, selbst bedürftig ist, gilt es als vorzüglicher (afdhal) und empfohlen, das Fleisch der eigenen Familie zu geben.

Was muss eine wohlhabende Person tun, die kein Opfertier schlachtet?

Ein wohlhabender Muslim, der trotz Ablauf der Schlachtzeit kein Opfertier schlachten konnte, muss den damaligen Marktwert des Tieres als Sadaqah an Arme spenden. Dies gilt als religiöse Erleichterung (Rukhsa), um die Verpflichtung (Wajib) zu erfüllen.

Wie läuft der Prozess nach der Qurban-Spende ab?

Sobald Sie Ihre Qurban-Spende tätigen, kontaktieren wir Sie, nehmen Ihre Vollmacht entgegen und registrieren Ihr Opfertier. Ihre Opfertiere werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden geschlachtet, und wir senden Ihnen eine Video-Rückmeldung zu.

Kann ich Aqiqah- oder Gelübdeopfer (Adaq) als Anteil in einen pflichtmäßigen Qurban (Wajib) einbeziehen?

Ja, es ist religiös zulässig (ja’iz), Aqiqah- oder Gelübdeopferanteile mit einem pflichtmäßigen Opfer (Wajib/Qurban Bayramı) in einem Großtier zu kombinieren.

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